Schwarzes Brett

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SS 2012

Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen der FK 13 im SS 212

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Fremdsprachen

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Fremdsprachenzertifikat UNIcert®

Die Fakultät 13 Studium Generale bietet den Studierenden der Hochschule München die Möglichkeit zum Erwerb eines UNIcert®-Fremdsprachenzertifikates. Dabei handelt es sich um eine hochschulübergreifende und überregionale Zusatzqualifikation, die ein vergleichbares Ausbildungsniveau gewährleistet. Das UNIcert®-Zertifikat fördert die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulabsolventen auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Derzeit wird es an über 50 Hochschulen vergeben, rund 60.000 Studierende haben bisher ein UNIcert®-Zertifikat erhalten.


Folgende UNIcert®-Fremdsprachen-Programme werden angeboten:

  • UNIcert® Stufe I in den Sprachen Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch (10 SWS) sowie Chinesisch und Japanisch (12 SWS)
  • Ausbildungsziel: Entwicklung einer grundlegenden allgemeinsprachlichen und kulturellen Kompetenz; Befähigung zur sprachlichen Bewältigung einfacher Situationen des Studien- und Berufsalltags.
  • UNIcert® Stufe II in den Sprachen Französisch , Italienisch, Spanisch (8 SWS)
  • Ausbildungsziel: Erweiterung und Vertiefung der allgemeinsprachlichen und kulturellen Kompetenz; Einführung in kultur- und wirtschaftsbezogene Themen bzw. Situationen.
  • UNIcert® Stufe III in Englisch mit interkultureller Orientierung (8 SWS)
  • Ausbildungsziel: Fortgeschrittene allgemeinsprachliche und interkulturelle Kompetenz.
  • UNIcert® Stufe III in Englisch mit wirtschaftssprachlicher Orientierung (8 SWS)
  • Ausbildungsziel: Fortgeschrittene allgemeinsprachliche und wirtschaftssprachliche Kompetenz.


Teilnahme an der UNIcert®-Ausbildung
Die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) ist in allen UNIcert®-Lehrveranstaltungen erforderlich und ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen. Für einige Studiengänge sind UNIcert-Kurse gesperrt. Sperrungen können Sie hier ersehen.


Belegung
UNIcert®-Lehrveranstaltungen können als AW-Pflichtfach belegt werden (Anmeldung siehe AW-Belegung) oder als Freiwilliges AW-Fach (Anmeldung in der ersten Lehrveranstaltung beim Dozenten; Anmeldung zur Prüfung nur online – siehe „Belegungstermine“). Die 4-stündigen Kurse zählen als ein AW-Fach.
UMBELEGUNGEN innerhalb des UNIcert-Programms aufgrund des zu Semesterbeginn festgestellten Einstufungs-Niveaus sind nur in den ersten beiden Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich (in begründeten Ausnahmefällen noch in der dritten Woche).


Beratung
Die Beratung erfolgt in den Sprechstunden der hauptamtlichen Dozenten und per E-Mail:


Ausbildung UNIcert® Stufe I in Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch und Spanisch
Die Stufe I umfasst drei aufeinander aufbauende Kurse:

  • Chinesisch (bzw. Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch oder Spanisch) I – Kommunikation und Kultur (4 SWS); nur für Anfänger ohne Vorkenntnisse
  • Chinesisch (bzw. Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch oder Spanisch) II – Kommunikation und Kultur (4 SWS); Voraussetzung Kurs I oder 1 Lernjahr
  • Französisch (bzw. Italienisch, Russisch oder Spanisch) III – Kommunikation und Kultur (2 SWS); Chinesisch bzw. Japanisch III (4 SWS), Voraussetzung Kurs II oder 2 Lernjahre

Ausbildung UNIcert® Stufe II in Französisch, Italienisch und Spanisch


Die Stufe II umfasst vier 2-stündige Lehrveranstaltungen des UNIcert® Stufe II Programms, die in beliebiger Reihenfolge gewählt werden können. Es können auch mehrere Lehrveranstaltungen in einem Semester absolviert werden.


Teilnahmebedingungen für die UNIcert®-Ausbildung der Stufen I und II
Es sind grundsätzlich die Kurse zu belegen, die über der schulischen Vorbildung liegen. Studierende mit entsprechenden Vorkenntnissen werden vom Besuch der Lehrveranstaltungen, die unter ihren Vorkenntnissen liegen, durch ein Einstufungsgespräch zu Beginn des Semesters befreit. Die zugehörigen Prüfungen sind bis zum Ende der UNIcert®-Ausbildung abzulegen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Stufe II setzt den erfolgreichen Abschluss der Stufe I voraus bzw. für Studierende mit vergleichbaren Vorkenntnissen das Bestehen eines Einstufungstests zu Beginn des Semesters.
Prüfungen
Alle Lehrveranstaltungen schließen mit einer schriftlichen Klausur von 60 Minuten ab.
Am Ende der letzten vorgesehenen Lehrveranstaltung der Stufe I und Stufe II findet zusätzlich eine mündliche Prüfung von 20 Minuten statt (Kolloquium für jeweils bis zu zwei Kandidaten).
Die Anmeldung dazu erfolgt online im selben Zeitraum wie die Belegung von Freiwilligen AW-Fächern.
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Kurse und der mündlichen Prüfung erhält der/die Teilnehmer/in das UNIcert®-Zertifikat der Stufe I/Stufe II.


Ausbildung UNIcert® Stufe III – Englisch/Interkulturelle Orientierung
Die Ausbildung umfasst vier 2-stündige frei wählbare Lehrveranstaltungen aus dem UNIcert® Stufe III Programm/Interkulturelle Orientierung.
Es können auch mehrere Lehrveranstaltungen in einem Semester absolviert werden.


Ausbildung UNIcert® Stufe III – Englisch/Wirtschaftssprachliche Orientierung
Die Ausbildung umfasst eine 4-stündige Lehrveranstaltung „Introduction to Business English“ und zwei frei wählbare Lehrveranstaltungen aus dem UNIcert® Stufe III Programm/Wirtschaftssprachliche Orientierung.


Teilnahmebedingungen für die UNIcert®-Ausbildung der Stufe III (Interkulturelle und Wirtschaftssprachliche Orientierung)
Die Studierenden bringen den aufgefüllten Zulassungstest in der ersten Vorlesungsstunde mit. (hier zum Download).
Prüfungen
Die meisten Lehrveranstaltungen schließen mit einer schriftlichen Klausur von 60 Minuten ab (siehe Vorlesungsverzeichnis).
Am Ende aller vorgesehenen Lehrveranstaltungen der Stufe III finden eine schriftliche und eine mündliche Abschlussprüfung statt. Die schriftliche Prüfung beträgt 160 Minuten, die mündliche 40 Minuten. Die Anmeldung erfolgt innerhalb der Fristen , die allgemein für AW-Fächer, sowohl Pflicht als auch Freiwillig, gelten.
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Kurse und der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erhält der/die Teilnehmer/in das UNIcert®-Zertifikat der Stufe III.


Für Wiederholer/Nachholer in UNIcert-Kursen, die ihre Anwesenheitspflicht von 80 Prozent bereits erfüllt haben, gilt im Wiederholungssemester die Anwesenheit nicht als Voraussetzung zur Prüfungszulassung.


Die Anwesenheit ist dennoch ratsam, da Veränderungen von Lehrinhalten und Lernmaterialien jederzeit möglich sind.


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UNIcert® Beauftragte

Prof. Dr. Cristina Mattedi-Puhr-Westerheide
Raum: T 4.008

Tel.: 089 1265-4343
Fax: 089 1265-4302

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