Prüfungen
Es wird zwischen Vorlesungen mit schriftlicher Prüfung (SP) und Seminaren mit schriftlicher Seminararbeit (SA) unterschieden. Mit der Belegung erfolgt eine automatische Prüfungsanmeldung. Rechtsgrundlage ist die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhoch-schulen (RaPO). Für jedes erfolgreich abgelegte AW-Fach werden 2 ECTS-Punkte angerechnet.
Das Nichterscheinen zu einer AW-Prüfung ist folgenlos.
Die Seminarnote wird auf der Basis regelmäßiger Anwesenheit (mindestens 80 %), der Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit und einer mündlichen Präsentation erteilt. Die Form der Praktischen Prüfung (PP) erläutern die Dozenten zu Beginn ihrer Lehrveranstaltungen. Leistungsnachweise in Freiwilligen AW-Fächern werden, sofern mindestens die Note „Befriedigend“ erzielt wurde, ins Zeugnis aufgenommen.
FAW-Noten werden auf keinen Fall als Pflichtnote anerkannt.
Termin für die schriftlichen Prüfungen Sommersemester 2012: Samstag, 07. Juli 2012
Ort und Zeit der Prüfungen werden rechtzeitig durch Aushänge und im Internet bekannt gemacht.
Für das SS 2012 im Juni 2012. Bei Terminüberschneidungen
wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die DozentInnen.
Letzter Abgabetermin für Seminararbeiten: Di, 10.07.2012
Anmeldung zu Nachhol- und Wiederholungsprüfungen: 02. bis 16.05.2012 im Sekretariat der Fakultät 13 Studium Generale, Dachauer Straße 100a, T 3.010
Wurde in einem AW-Fach keine Prüfung abgelegt, kann im folgenden Semester ein neues AW-Fach belegt oder in einem früher belegten Fach eine Nachholprüfung geschrieben werden.
Bei Nichtbestehen einer abgelegten Prüfung (Note 5) muss diese im selben Fach wie folgt wiederholt werden:
- Für diese erste Wiederholungsprüfung gilt eine Frist von sechs Monaten, d.h. die Prüfung ist zum nächsten möglichen Prüfungstermin anzutreten.
- Zweite Wiederholungsprüfung: Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach
- Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung angetreten werden.
Wird das Fach im laufenden Semester nicht angeboten, gibt es eine gesonderte Klausur innerhalb des Prüfungsplans.
Beachten Sie bitte die Bezeichnung im Prüfungsplan:
(„Nach- u. Wiederholer ohne LV im Sommersemester 2012“).
Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann auf Antrag ein neues AW-Fach gewählt werden. Die Prüfung in diesem Fach gilt dann als Drittversuch.
Für Wiederholer/Nachholer in UNIcert-Kursen, die ihre Anwesenheitspflicht von 80 Prozent bereits erfüllt haben, gilt im Wiederholungssemester die Anwesenheit nicht als Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
Die Anwesenheit ist dennoch ratsam, da Veränderungen von Lehrinhalten und Lernmaterialien jederzeit möglich sind.