Prüfungen
Es wird zwischen Vorlesungen mit schriftlicher Prüfung (SP) und Seminaren mit schriftlicher Seminararbeit (SA) unterschieden. Mit der Belegung erfolgt eine automatische Prüfungsanmeldung. Rechtsgrundlage ist die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhoch-schulen (RaPO). Für jedes erfolgreich abgelegte AW-Fach werden 2 ECTS-Punkte angerechnet.
Das Nichterscheinen zu einer AW-Prüfung ist folgenlos.
Die Seminarnote wird auf der Basis regelmäßiger Anwesenheit (mindestens 80 %), der Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit und einer mündlichen Präsentation erteilt. Die Form der Praktischen Prüfung (PP) erläutern die Dozenten zu Beginn ihrer Lehr-veranstaltungen. Leistungsnachweise in Freiwilligen AW-Fächern werden, sofern mindestens die Note „Befriedigend“ erzielt wurde, ins Zeugnis aufgenommen.
FAW-Noten werden auf keinen Fall als Pflichtnote anerkannt.
Termin für die schriftlichen Prüfungen im Sommersemester 2010: Samstag, 3. Juli 2010
Ort und Zeit der Prüfungen werden rechtzeitig durch Aushänge und im Internet bekannt gemacht (Download Prüfungsplan SS 2010). Bei Terminüberschneidungen
wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die DozentInnen.
Letzter Abgabetermin für Seminararbeiten: Freitag, 9. Juli 2010
Anmeldung zu Nachhol- und Wiederholungsprüfungen: 3. bis 17. Mai 2010 im Sekretariat der Fakultät 13 Studium Generale, Lothstraße 34, Raum A 301
Wurde in einem AW-Fach keine Prüfung abgelegt, kann im folgenden Semester ein neues AW-Fach belegt oder in einem früher belegten Fach eine Nachholprüfung geschrieben werden.
Bei Nichtbestehen einer abgelegten Prüfung (Note 5) muss diese im selben Fach im folgenden Semester wiederholt werden. Wird dieses Fach im laufenden Semester nicht angeboten, gibt es eine gesonderte Klausur innerhalb des Prüfungsplans.
Beachten Sie bitte die Bezeichnung im Prüfungsplan: („Nach- u. Wiederholer ohne LV im Sommersemester 2010“).
Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann auf Antrag ein neues AW-Fach gewählt werden. Die Prüfung in diesem Fach gilt dann als Drittversuch.