Schwarzes Brett

Wichtige Mitteilungen
und aktuelle Informationen aus unserer Fakultät.

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Sommersemester 2010

Vorlesungsverzeichnis
mit den Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern der Fakultät

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Fremdsprachen

Alle Informationen
über unser komplettes Sprachenangebot.

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Gesperrte Kurse

Um Überschneidungen mit dem Lehrangebot der Fachstudiengänge zu vermeiden, gelten folgende Sperrungen:


  • 04 EI: Arbeitsrecht
  • 05 DR: Arbeitsrecht
    Einführung in das Bürgerliche Recht - Vertragsrecht
    Existenzgründungssimulation
  • 06: Strahlenschutz (Ionisierende Strahlung)
  • 07 IF: Lernen im Projekt
  • 10 BW: Arbeitsrecht
    Einführung in das Bürgerliche Recht - Vertragsrecht
    Entwicklung einer Geschäftsidee
    Grundlagen Gründungsmanagement
    Public Relations – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Theorie und Praxis
    Strategische Unternhemensführung
  • 12 DS/FO: Die Kunst der Fotografie



Fremdsprachen/Sperrungen


  • 06 PAB: Die Kurse der UNIcert Stufe I in Französisch.
  • 09 WI: Die Kurse der UNIcert Stufe I in Französisch, falls die genannte Sprache im dortigen Stundenplan enthalten ist; eine Belegung als freiwillige Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer ist möglich.
  • 09 WI und 10 BW: Die Kurse der UNIcert Stufe III in Englisch mit wirtschaftssprachlicher Orientierung; eine Belegung als freiwillige AW-Fächer ist möglich.
  • 14 TR: Für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Tourismus sind gesperrt: UNIcert I Französischkurse und UNIcert I Spanischkurse.
    Für die Studierenden des Diplomstudienganges Tourismus sind gesperrt: UNIcert-Kurse Französisch mit Französisch als Pflichtfach und UNIcert-Kurse Spanisch mit Spanisch als Pflichtfach, UNIcert III Englisch mit wirtschaftssprachlicher Orientierung. Eine Belegung als freiwillige AW-Fächer ist möglich.


Die Kurse Chinesisch I, Französisch I, Italienisch I, Japanisch I, Russisch I und Spanisch I sind nur für Anfänger ohne jegliche Kenntnisse. Es sind grundsätzlich nur Kurse zu belegen, die über der schulischen Vorbildung liegen.
Ausländische Studierende dürfen ihre Muttersprache bzw. Amtssprache ihres Herkunftslandes nur auf dem Niveau UNIcert II belegen. In Zweifelsfällen entscheiden die DozentInnen in der ersten Vorlesungsstunde des Semesters. Studierenden, die ohne Berechtigung an Kursen der UNIcert Stufe I teilnehmen, wird die Note nachträglich aberkannt.


Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an den einzelnen Fremdsprachen-Kursen siehe auch "Fremdsprachenzertifikat UNIcert".


Informationen über "Deutsch als Fremdsprache"


 

Studium Generale


Telefon 089 1265 -1376 / -1366 / -1128 Mo., Di. und Do. von 08:30 bis 16:00 Uhr Mi. und Fr. von 08:30 bis 12:30 Uhr

Master Interkulturelle Kommunikation & Kooperation

Sekretariat: Kontakt und Öffnungszeiten:
Tel.: 089 / 1265 1158 oder -1265 1132 Montag, Dienstag u. Donnerstag: 09:00-16:00 Uhr Raum A 305 - Lothstrasse 34

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